DSGVO: Art 4 Z 1, Art 5 Abs 1 lit c, e und f, Art 17 Abs 1
GewO: § 152
Bei der Frage nach der Löschung wegen Zeitablaufs ist lediglich zu prüfen, ob die Datenverarbeitung durch Zeitablauf seit der ersten Eintragung eines Datensatzes in die Datenbank bereits zum Schluss der Verhandlung erster Instanz unzulässig geworden ist, weil die verarbeiteten personenbezogenen Daten für die Erfüllung der Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Ein Löschungsanspruch lässt sich demgegenüber