Die Autoren analysieren die Rechtsprechung des OGH zur Haftung von Anlageberater*innen wegen Beratungsfehlern. Sie ziehen daraus Rückschlüsse, welche Aufklärungs- und Beratungspflichten bestehen können, und widmen sich in diesem Zusammenhang Fragen des Mitverschuldens von Anleger*innen und der hypothetischen Alternativanlage.