In einer Anmerkung zur E OGH 6 Ob 80/21i schließt sich der Autor der Rechtsansicht des OGH an, dass bei gemeinsamer Kreditaufnahme durch Verbraucher*innen zu prüfen ist, ob sie gemeinsam zur Erfüllung der Pflichten aus dem Kreditvertrag in der Lage sind, und nicht, ob jeder Einzelne den gesamten Kredit alleine rückführen kann.