Seit der GREx1 gibt es im Exekutionsverfahren einen Verwalter, dem die Durchführung des Exekutionsverfahrens obliegt. In mehreren Beiträgen werden einzelne Themen erörtert, die ein Verwalter bei der Abwicklung eines Exekutionsverfahrens zu beachten hat. Weitere Beiträge beschäftigen sich mit der Verwertung und Verteilung sowie der Entlohnung.