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Missbräuchlicher Insolvenzantrag des Schuldners

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/277ZIK 2021, 234 Heft 6 v. 31.12.2021

IO: §§ 67, 69, 71c, 254 Abs 5, § 260 Abs 2

2. COVID-19-JuBG: § 9 Abs 2

Gläubiger bescheinigter, wenngleich nicht fälliger Insolvenzforderungen sind zum Rekurs gegen den Beschluss auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens legitimiert. Gläubiger bereits angemeldeter Insolvenzforderungen müssen diese nicht mehr gesondert bescheinigen, um zum Rekurs gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss legitimiert zu sein.

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