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Ausschlussfristen vs Sammelanmeldungen des Masseverwalters gem Art 45 Abs 2 EuInsVO 2015

BeiträgeProf. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M.ZIK 2021/238ZIK 2021, 213 Heft 6 v. 31.12.2021

Der EuGH hat eine Entscheidung getroffen, die gleichsam am grünen Tisch der reinen Rechtsanwendungslehre entworfen zu sein scheint: Danach ist sie durchaus lege artis getroffen, und ist somit richtig; sie verfehlt aber doch die eigentliche Zielvorgabe der Gesetzesintention, weil die praktischen Gegebenheiten ausgeblendet bleiben.

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