Die Europäische Kommission äußert sich in ihrer Mitteilung vom 25. 11. 2021 zu den Arbeiten zur Schaffung eines integrierten EU-Kapitalmarkts: s COM(2021) 720 final. Im 3. Abschnitt mit Zielen für 2022 spricht sie in Pkt 3.4. die Bedeutung einer größeren Angleichung des Insolvenzrechts in der gesamten EU für die Integration der nationalen Kapitalmärkte an. Die Kommission kündigt bis zum dritten Quartal 2022 den Vorschlag einer Initiative an, mit der gezielte Aspekte des Rahmens für Unternehmensinsolvenzen und der entsprechenden Verfahren harmonisiert werden sollen. Voraussichtlich werde eine Richtlinie vorgeschlagen, eventuell ergänzt durch eine Empfehlung der Kommission.