vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktueller Stand der COVID-19-Gesetzgebung

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2021/233ZIK 2021, 205 Heft 6 v. 31.12.2021

1. Die in ZIK 2021/183, 165 angekündigten Änderungen beim 1. und 2. COVID-19-JuBG sind erfolgt, s BGBl I 2021/246. Für Insolvenzverfahren wichtig ist die Änderung in § 3 Abs 1 und 4 1. COVID-19-JuBG, die Frist für digitale Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen wurde bis 30. 6. 2022 verlängert. Insolvenzgerichte können daher weiter auch ohne Einverständnis der Parteien Gebrauch von Kommunikationsmitteln zur Wort- und Bildübertragung machen. Die Fristverlängerung ist mit 1. 1. 2022 in Kraft getreten (§ 12 Abs 7 1. COVID-19-JuBG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte