IO: § 84 Abs 3, § 117
EMRK: Art 6
Das InsolvenzG hat die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu überwachen. Es kann ihm (ua) Weisungen erteilen. Gegen die Erteilung einer Weisung ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen (RIS-Justiz RS0124961; RS0065165; 8 Ob 30/15t; 8 Ob 124/18w). Hiervon ist der Insolvenzver-