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Zur Prüfung der Kostendeckung im Eröffnungsverfahren bei Eigenantrag des Schuldners

JudikaturBearbeiter: Andreas KonecnyZIK 2020/205ZIK 2020, 163 Heft 4 v. 15.9.2020

IO: §§ 71, 71c, 72, 72d, 100, 100a, 101

EO: § 47

Beschlüsse, mit denen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird, können ua von Gläubigern bescheinigter Insolvenzforderungen angefochten werden (RIS-Justiz RS0059461). Eine Forderung ist bescheinigt, wenn (wie im Anlassfall) eine Rekurswerberin in der Gläubigerliste der Schuldnerin angeführt ist und sie laut Exekutionsregisterabfrage Exekutionsverfahren gegen die Schuldnerin führt.

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