1. Im BGBl I 2020/96 veröffentlicht ist das Konjunkturstärkungsgesetz 2020. Mit iW abgabenrechtlichen Maßnahmen soll Österreich gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen (ErläutRV 287 BlgNR 27. GP 1). Siehe zum ursprünglich geplanten weitgehenden Anfechtungsausschluss betreffend bestimmte Abgaben ZIK 2020/111, 91, Punkt 7.