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Entzug der Eigenverwaltung im Schuldenregulierungsverfahren aufgrund aufklärungsbedürftiger Angaben im Vermögensverzeichnis

BeiträgeDr. Christoph ErlerZIK 2018/111ZIK 2018, 90 Heft 3 v. 5.7.2018

Während zum Entziehungstatbestand der "unüberschaubaren Vermögensverhältnisse" bereits ein repräsentativer Judikaturspiegel vorliegt, sind dem Rechtsanwender nur wenige Entscheidungen zum Tatbestand des Entzugs der Eigenverwaltung aufgrund der beiden anderen Fälle des § 186 Abs 2 IO (Nachteile für Gläubiger; ungenaues Vermögensverzeichnis) bekannt. Das LG Wiener Neustadt113. 7. 2017, 17 R 86/17v; in diesem Heft der ZIK 2018/152, 121; ebenso in erster Instanz das BG Mödling 22. 5. 2017, 25 S 9/16g-47. hielt fest, dass aufklärungsbedürftige Aussagen zum Verbleib von Insolvenzvermögen, die zumindest Zweifel an der Redlichkeit der Schuldnerin aufkommen lassen, als Umstände zu werten sind, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zum Nachteil für die Gläubiger führen wird, und daher zu deren Entzug legitimieren.

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