Die besondere Rechtsposition der Sozialversicherungsträger und ihre Aufrechnungsbefugnis iZm Insolvenzverfahren waren bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des OGH. Nunmehr hat er erstmals - nach der Entscheidung des verstärkten Senats zur Aufrechnung - zur Wirkung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge Stellung genommen.2