Mit einem Anfang 2016 ergangenen und in der Folge in Rechtskraft erwachsenen Urteil hat sich das OLG Wien1 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Kommanditist, der durch ein seiner Ansicht nach pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters einen (bloßen) Vermögensschaden erleidet, als "Beteiligter" unter Berufung auf § 81 Abs 3 IO vom Insolvenzverwalter persönlich Schadenersatz begehren kann, und dies ganz klar verneint.