Eine Kapitalgesellschaft in der Krise hat gewöhnlich dringenden Bedarf nach frischem Eigenkapital. Die Kapitalerhöhung stellt ein beliebtes und geeignetes Sanierungsinstrument dar, womit der Gesellschaft neues Kapital zugeführt und hierdurch die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft gestärkt werden kann. Nicht selten geschieht es, dass diese Sanierungsbemühungen scheitern und die Insolvenzeröffnung in den Zeitraum des Kapitalerhöhungsverfahrens fällt. In einem solchen Fall stellen sich unterschiedliche Rechtsfragen, die sich an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht bewegen. Praktische Relevanz hat insb die Frage, ob die Umsetzung der Kapitalerhöhung noch gestoppt werden kann.