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Zur Versäumung der Schlussrechnungstagsatzung durch den Schuldner

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/202ZIK 2016, 148 Heft 4 v. 31.8.2016

IO: § 121 Abs 3, § 130 Abs 1, §§ 252, 255, 257 Abs 2, § 259 Abs 4

ZPO: § 130 Abs 2, § 515

Die Anberaumung sowie jede Ladung zu einer Tagsatzung kann nicht durch ein abgesondertes Rechtsmittel, sondern erst gemeinsam mit der nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung bekämpft werden. Auch im Insolvenzverfahren verstieße daher die Prüfung der Anberaumung einer Tagsatzung gegen das Verbot eines abgesonderten Rechtsmittels (8 Ob 152/06w; 8 Ob 136/04i; 8 Ob 304/98h).

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