Soweit Verbindlichkeiten im Zuge einer Liquidation einer Körperschaft nicht getilgt werden, sondern offenbleiben, erhöhen sie nach Auffassung des BMF den Liquidationsgewinn. Diese Auffassung des BMF untersucht der Autor.
Soweit Verbindlichkeiten im Zuge einer Liquidation einer Körperschaft nicht getilgt werden, sondern offenbleiben, erhöhen sie nach Auffassung des BMF den Liquidationsgewinn. Diese Auffassung des BMF untersucht der Autor.