Ausgangslage des Buchs, der Veröffentlichung der Habilitationsschrift von Markus Fehrenbach, ist das Modell einer "modifizierten", "beschränkten" usw Universalität im europäischen Insolvenzrecht. Bekanntlich kann es neben einem europaweit wirkenden Hauptinsolvenzverfahren ein Sekundärinsolvenzverfahren in Niederlassungsstaaten geben. Dort gilt grds dessen Recht (Art 28 EuInsVO), der Hauptverwalter hat aber Einwirkungsmöglichkeiten (s etwa Art 29, 33 und 34 EuInsVO). Das führt zu diversen Unklarheiten und Problemen, die Lehre und Insolvenzpraxis zu lösen versuchen. Der Autor beschäftigt sich mit dem Verhältnis der beiden Verfahren, vor allem will er die Frage beantworten, ob es einen Vorrang des Hauptinsolvenzverfahrens gibt. Fehrenbach gelangt zum Ergebnis, dass nicht zwei getrennte, in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung zueinander stehende Verfahren vorliegen, sondern ein in zwei einander ergänzende Verfahren aufgespaltenes Gesamtverfahren anzunehmen ist, damit eine Gleichordnung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gegeben sei (s 70 ff, 301 ff).