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Anlegerschäden: Voraussetzungen des Anspruchs gegen die Entschädigungseinrichtung

JudikaturZIK 2014/293ZIK 2014, 199 Heft 5 v. 31.10.2014

WAG 1996: §§ 23b, 23c

Begehrt ein geschädigter Anleger von der Entschädigungseinrichtung Haftung für einen Entschädigungsfall, hat er seinen Anspruch ausreichend zu legitimieren. Die Feststellung der Forderung gegenüber der Entschädigungseinrichtung beruht auf einer selbstständigen Prüfung der Höhe und Berechtigung

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