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Anlegerschäden: Haftung der Bank bei Einschaltung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens

JudikaturZIK 2014/237ZIK 2014, 159 Heft 4 v. 29.8.2014

WAG: § 27

ABGB: § 1313a

Der Order ausführende Rechtsträger ist dem Kunden dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat oder sogar weiß, dass der kundennähere Wertpapierdienstleister seinen Pflichten nicht nachgekommen ist (1 Ob 48/12h).

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