Die unzutreffende Auslegung des Tatbestands eines prospektpflichtigen Angebots kann wegen des Unterbleibens einer Prospektveröffentlichung ein Rücktrittsrecht für Verbraucher-Anleger bewirken. Nach dem OGH löst eine nachträgliche Prospektveröffentlichung den Lauf der Frist aus. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit einer solchen nachträglichen Prospektveröffentlichung auseinander.