Das AbgÄG 2014 hat das im Zuge des GesRÄG 2013 herabgesetzte Stammkapital wieder auf 35.000 € hinaufgesetzt. Als Ausgleich ist eine zeitlich befristete Gründungsprivilegierung vorgesehen, die den Inhalt des Beitrages bildet.
Das AbgÄG 2014 hat das im Zuge des GesRÄG 2013 herabgesetzte Stammkapital wieder auf 35.000 € hinaufgesetzt. Als Ausgleich ist eine zeitlich befristete Gründungsprivilegierung vorgesehen, die den Inhalt des Beitrages bildet.