Der OGH hat in zwei Verbandsverfahren (2 Ob 131/12x und 1 Ob 210/12g) eine Klausel, die eine Zustimmungsfiktion von Bankkunden für Vertragsänderungen vorsah, wenn nicht innerhalb einer bestimmen Frist widersprochen wurde, für unwirksam erklärt. Der Beitrag setzt sich mit diesen beiden Entscheidungen auseinander.