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Kriegner, Erfüllen "qualifizierte Nachrangdarlehen" den Tatbestand der Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG? ÖBA 2014, 521:

FachliteraturAufsätzeZIK 2014/201ZIK 2014, 142 Heft 4 v. 29.8.2014

Bei qualifizierten Nachrangdarlehen wird die Ansicht vertreten, der Tatbestand der Veranlagung gem § 1 Abs 1 Z 3 KMG sei nicht erfüllt, als die Geldgeber - weil jeder Anspruch gesondert geltend gemacht werden muss - keine Risikogemeinschaft bilden. In seinem Beitrag würdigt der Autor diese Meinung kritisch.

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