Im April 2014 wurden die finale Fassung der RL zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und der einheitliche EU-Abwicklungsmechanismus vom Europaparlament beschlossen. Dadurch werden Befugnisse eingeräumt, Maßnahmen der Prävention, das Einleiten von Sanierungsmaßnahmen und Instrumente zur Abwicklung zu setzen. Der Autor setzt sich damit in seinem Beitrag ausführlich auseinander.