Die Reform der EuInsVO (s zuletzt ZIK 2014/3, 1, Punkt 1.) scheint sich dem Ende zu nähern. Am 6.6.2014 wurde eine allgemeine Ausrichtung ("general approach") festgelegt. Deren Grundlage ist ein - bei Redaktionsschluss der Öffentlichkeit noch nicht zugänglicher - Verordnungsentwurf, der zwar grds auf dem am 12.12.2012 von der Kommission vorgelegten beruht, jedoch diverse Abweichungen enthält.