1. Die Insolvenzrechtsreformkommission im BMJ hat die Besprechungen zu den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 12.3.2014 für einen neuen Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen (s ZIK 2014/58, 41, Punkt 1.) begonnen. Die ersten Überlegungen gehen dahin, das Verfahren nach dem UnternehmensreorganisationsG zu beleben. Die Besprechungen werden im Herbst fortgesetzt, mit Gesetzesvorschlägen ist in nächster Zeit nicht zu rechnen.