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Internationale Zuständigkeit für eine ausländische offene Gesellschaft mit österr geschäftsführender Gesellschaft

JudikaturZIK 2014/42ZIK 2014, 29 Heft 1 v. 28.2.2014

IO: § 71c

EuInsVO: Art 3 Abs 1

Die Frage, ob es für die Rekurslegitimation eines Insolvenzgläubigers ausreicht, dass dieser seine Insolvenzforderung angemeldet hat, oder ob er die Forderung auch glaubhaft machen muss, kann iSd Vorrangs der Sacherledigung und zur Vermeidung von Zwischenstreitigkeiten unbeantwortet bleiben, wenn der Rekurs unbegründet ist.

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