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Eröffnungsverfahren: Zur Widerlegung einer titulierten Forderung/Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

JudikaturZIK 2014/40ZIK 2014, 28 Heft 1 v. 28.2.2014

IO: §§ 66, 70, 260 Abs 2

StPO: § 353 Z 2

Ein antragstellender Gläubiger hat schon im Antrag jene Tatsachen, aus denen der rechtliche Schluss auf das Vorliegen der Eröffnungsvoraussetzungen gezogen werden kann, zu behaupten und zu bescheinigen. Wurden jedoch - selbst ohne Bescheinigung - amtswegige Erhebungen eingeleitet und eine Vernehmungstagsatzung anberaumt, sind ab diesem Zeitpunkt die Insolvenzeröffungsvoraussetzungen im zweiseitigen Verfahren von Amts wegen zu prüfen (OLG Wien 28 R 2/04a, 28 R 14/07w ua).

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