vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Absonderungsansprüche der Betriebspensionisten gemäß § 11 BPG

BeitraegeAo. Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter ReissnerZIK 2009/281ZIK 2009, 185 Heft 6 v. 29.12.2009

Als insolvenzrechtliche Besserstellung räumt § 11 BPG Ruhegenussempfängern und Anwartschaftsberechtigten aus direkten Leistungszusagen des Arbeitgebers (AG) in der Insolvenz desselben teilweise die Stellung von Absonderungsgläubigern ein. Jene Wertpapiere, die zur Deckung der Pensionsrückstellung nach § 14 Abs 7 EStG 1988 unter Berücksichtigung des § 116 Abs 4 Z 4 EStG vorgesehen sind,11Dazu allgemein Resch in Neumayr/Reissner, Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht (2006) § 11 BPG Rz 2 ff (11). bilden nämlich in der Insolvenz des AG eine Sondermasse, die nur zur Deckung der Anwartschafts- und Leistungsansprüche der aus der betrieblichen Altersversorgung Berechtigten herangezogen werden darf. Im Folgenden sollen einige Fragen im Bereich des § 11 BPG erörtert werden.22Nicht eingegangen wird auf § 11 Abs 3 BPG über die Abstimmung der gegenständlichen Rechtsnormen mit der Insolvenz-Entgeltsicherung; dazu Reissner, Der Schutz von Betriebspensionsansprüchen im Konkurs des Arbeitgebers, in Wachter/Burger, Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht 2009 (2009) 129 (142) mit Beispiel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte