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Austritt wegen Entgeltvorenthalts vor Konkurseröffnung

BeitraegeRA Dr. Romana Weber-WilfertZIK 2009/280ZIK 2009, 182 Heft 6 v. 29.12.2009

Erklärt der Arbeitnehmer seinen Austritt wegen Entgeltvorenthalts vor Konkurseröffnung, so ist fraglich, ob dieser auch wirklich berechtigt ist. Der OGH stellt in einer Einzelfallprüfung auf die Zumutbarkeit des Verbleibs des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis ab, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern bereits die Einstellung seiner Zahlungen bekannt gegeben hat.

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