Der OGH hat in einer Entscheidung aus neuerer Zeit zur Frage der Berechnung und der Nachweispflicht eines dem Arbeitnehmer durch eine Konkursverschleppung des Arbeitgebers entstandenen Vertrauensschadens Stellung genommen.1 Den von ihm dabei erzielten Ergebnissen ist mE größtenteils zuzustimmen.