Jedes Jahr gibt es zahlreiche Exekutionsverfahren gegen Privatschuldner, die nur in geringem Ausmaß oder gar nicht zur Befriedigung der Gläubiger führen. Damit entsteht eine für alle Beteiligten problematische Lage: Die Gläubiger investieren Zeit und Kosten in ergebnislose Verfahren. Die Verpflichteten werden nicht von ihren Verbindlichkeiten befreit, zusätzlich laufen weitere Verfahrenskosten und Zinsen an. Die Exekutionsgerichte führen viele Tausend Exekutionsverfahren durch, ohne dass der Arbeitsaufwand zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Dogmatisch ist bedenklich, dass in großem Ausmaß Exekutionsverfahren, also von der Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten ausgehende Gerichtsverfahren, gegen offenkundig insolvente Schuldner geführt werden.