Intensiv wurde in letzter Zeit an der aktuellen Insolvenzreform weitergearbeitet (s dazu ZIK 2007/3, 1). Die Grundstrukturen eines eigenen Sanierungsverfahrens wurden in den Eckpunkten vorbesprochen. Weiters diskutierte die Arbeitsgruppe im BMJ ausführlich die umfangreichen Vorschläge der Bundesarbeitskammer zum Insolvenz-Arbeitsrecht. Die Anregungen betrafen ua Rechtsfragen in Bezug auf das Schicksal der Arbeitsverhältnisse im Arbeitgeber-Konkurs, rechtliche Unklarheiten der Regelung betreffend Beschäftigungsverhältnisse in Art 10 EuInsVO und Praxisprobleme bei der Anmeldung von Arbeitnehmerforderungen (insb in Bezug auf die Kosten für nachträgliche Prüfungstagsatzungen). Die Bundesarbeitskammer nahm auch grundsätzlich zur laufenden Insolvenzreform Stellung.