Der Beitrag setzt sich inhaltlich mit der geplanten Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren auseinander, die durch die Abschaffung des Exequaturverfahrens eine vereinfachte Vollstreckung unbestrittener Geldforderungen in jedem Mitgliedstaat ermöglichen soll. Dabei geht der Autor auf die Frage der Kompatibilität des nationalen Mahnverfahrens mit dem Gemeinschaftsrecht ein und kommt diesbezüglich zu einem bejahenden Ergebnis.