§ 1 Abs 2 IESG, § 3 Abs 3 IESG, § 7 IESG
Für die Frage, ob ein Anspruch gegen den Arbeitgeber vorliegt und welcher, ist die Entscheidung des ArbeitsG bindend, nicht allerdings hinsichtlich der Beurteilung von Anspruchsbegrenzungen und Anspruchsausschlüssen, die im gerichtlichen Verfahren nicht geprüft wurden OGH 8 Ob S 234/97p ; SZ 71/86).