Der Autor stellt sich der Frage der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Kodifikation durch das EKEG. Er schildert die Erfahrungswerte mit den Kodifikationen der BRD und der USA, wobei er angesichts der Komplexität und Flexibilität der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensfinanzierung zu einer Minimalkodifikation nach US-amerikanischem Vorbild tendiert.