Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kredite nach EKEG gesellschaftsteuerpflichtig sind. Er untersucht die einzelnen Tatbestände des KVG auf mögliche Überschneidungen mit dem Haupttatbestand des EKEG. Er geht auf höchstgerichtliche Jud ein und kommt zu dem Schluss, dass eine allfällige Gesellschaftsteuerpflicht völlig unabhängig vom Eigenkapitalersatzcharakter nach den „normalen“ Kriterien der relevanten KVG-Tatbestände zu prüfen ist.