vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Unterbrechung eines Exekutionsverfahrens bei Konkurseröffnung

Judikatur ZIKZIK 2002/182ZIK 2002, 128 Heft 4 v. 25.8.2002

§ 7 KO

Exekutionsverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd § 7 KO; sie werden daher durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen. Exekutionen, die der Gemeinschuldner als Betreibender gegen einen ihm Verpflichteten führt, werden vom Masseverwalter für die Konkursmasse fortgesetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!