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Zuweisung im Rahmen einer Höchstbetragshypothek und Konkurseröffnung

Judikatur ZIKZIK 2002/129ZIK 2002, 88 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 26 KO, § 58 Z 1 KO, § 156 Abs 7 KO

§ 210 EO, § 224 Abs 2 EO idF vor der EO-Nov 2000

Bei nicht gehöriger Anmeldung einer durch eine Höchstbetragshypothek gesicherten Forderung zur Meistbotsverteilung, aber auch bei einem § 210 EO aF nicht entsprechenden Nachweis der Forderung ist der durch das Meistbot gedeckte Höchstbetrag zinstragend anzulegen. Ein Zuweisungsantrag kann nur dann sofort abgewiesen werden, wenn sich herausstellt, dass dieser eindeutig unberechtigt ist. Nun führt zwar eine Konkurseröffnung zur Beendigung eines Kreditverhältnisses und damit dazu, dass aus diesem keine neue Kapitalforderung mehr entstehen kann, keinesfalls aber dazu, dass bereits bestehende Ansprüche ihre Berechtigung verlieren.

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