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Anfechtung von Zahlungen aufgrund einer Mantelzession /Bestimmtheitserfordernis

Judikatur ZIKZIK 2002/130ZIK 2002, 88 Heft 3 v. 25.6.2002

§ 30 Abs 1 Z 1 KO

§ 1393 ABGB

Die (objektive) Begünstigung setzt eine inkongruente Deckung voraus. Diese ist dann auszuschließen, wenn der Gläubiger die Befriedigung bzw Sicherstellung "in der Zeit" zu beanspruchen hat, wenn also ein materiellrechtlicher Anspruch auf diese vor der kritischen Frist entstanden und im Zeitpunkt der Befriedigung bzw Sicherstellung auch einklagbar ist (Verweis auf OGH ÖBA 2000, 152 mwN). Kongruenz im Zusammenhang mit der Abdeckung eines Kontokorrentkredits ist dann gegeben, wenn ein einklagbarer Anspruch der Bank besteht, dass alle Zahlungen von Kunden über das Konto bei der Kredit gebenden Bank laufen (Verweis auf ÖBA 1990, 564), mit anderen Worten, wenn der Gemeinschuldner alle Bankgeschäfte ausschließlich über die Kredit gebende Bank abwickelt. Kongruenz ist aber auch dann anzunehmen, wenn aus anderen Gründen ein klagbarer Anspruch auf Vornahme dieser Sicherstellung bzw Befriedigung vor der kritischen Frist begründet wurde.

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