Der Autor bespricht anhand der Entscheidung ausführlich die Rechtslage bei einem zweifachen Betriebsübergang nach dem AVRAG und dem IESG. Er kritisiert die Meinung des OGH, dass im Fall eines zweimaligen Übergangs des Arbeitsverhältnisses gem § 3 Abs 1 AVRAG bei einer nach Rückübertragung auf den Erstarbeitgeber erfolgenden Konkurseröffnung über das Vermögen des „Zwischenerwerbers“ kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld besteht.