Die „class action“/Sammelklage nach US-amerikanischem Recht ist seit längerer Zeit in aller Munde. Nunmehr stellt der VKI das Modell einer „Sammelklage“ vor. Dabei sollen allerdings nicht Gläubiger(gruppen) selbst klagen, sondern in Massenfällen die Gläubiger ihre - insb auch geringen, im Einzelfall also kaum verfolgten - Forderungen dem VKI zum Inkasso abtreten. Dieser klagt sie im eigenen Namen ein, wobei die Prozesskosten uU durch die FORIS AG finanziert werden (s dazu Kosch , Prozessfinanzierung durch Teilabtretung der betriebenen Forderung, zik 2000/52, S 48). Erste Anwendungsfälle des „Sammelklage“-Modells sind im Zusammenhang mit einer Massenerkrankung der Gäste eines Ferienclubs bzw mit Zinsenübergenüssen von Banken in Vorbereitung.