Der Autor beschäftigt sich mit dem durch die StGB-Nov 2000 neu gefassten Delikt der fahrlässigen Krida. Der Beitrag enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage und beschäftigt sich auch mit allfälligen Auswirkungen der Reform auf die zivilrechtliche Haftung, die der Autor angesichts des weiterhin geltenden § 69 KO allerdings verneint.