Unter dem Gesichtspunkt der bisher großen Bedeutung der fahrlässigen Krida für Strafanzeigen der Sozialversicherungsträger informiert die Autorin über die mit 1. 8. 2000 in Kraft getretene Änderung der Kridatatbestände im StGB und erörtert mögliche künftige Auswirkungen auf die Praxis der Sozialversicherungsträger. So werde etwa der Tatbestand der mangelnden Buchhaltung aufgrund des Einblicks in Unterlagen bei der Beitragsüberprüfung eine Rolle spielen. Vor allem prognostiziert die Autorin aber einen Bedeutungszuwachs des Begriffs des Aufwands sowie eine verstärkte Heranziehung der Strafbestimmung der Gläubigerbegünstigung.