Die Autoren beschäftigen sich mit dem Insolvenzeröffnungstatbestand der Überschuldung und vergleichen die Lage eines Unternehmens, in dem keine konkreten Maßnahmen gegen die Verschlechterung der Vermögenslage ergriffen werden, mit der eines Unternehmens, hinsichtlich dessen - letztendlich gescheiterte - Verkaufsgespräche geführt wurden, wobei insb auf die Frage der positiven Fortbestehensprognose sowie der Passivierung von Schließungskosten im Überschuldungsstatut eingegangen wird.