Über eineinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des IVEG liegen nunmehr erste Entscheidungen der Oberlandesgerichte, der in Entlohnungsfragen letzten Instanz, vor. Hier soll diese weitgehend unveröffentlichte Judikatur vorgestellt und zu einigen in der Praxis aufgetretenen Auslegungsfragen des IVEG Stellung genommen werden.