Die im Herbst in Angriff genommene Reform der Fahrnisexekution (s ZIK 2000/184, 145) schreitet zügig voran. Auf Basis der Ergebnisse der vom BMJ gemeinsam mit einem Betriebsberatungsunternehmen bei über 30 Gerichten erfolgreich durchgeführten Umfrage werden derzeit in mehreren Arbeitsgruppen intensiv Neuerungen diskutiert. Die Änderungspläne reichen vom Exekutionsverfahren selbst über das Vollzugs- und Wegegebührenrecht und Rationalisierungen im gerichtsinternen Betrieb bis hin zu Personalfragen bei den Gerichtsvollziehern (Ausbildung, Honorierung, Leistungskontrolle usw). Mit Gesetzesentwürfen ist bereits in näherer Zukunft zu rechnen.