Mit Erlass vom 29.9.2000, JMZ 12.105/-I.5/2000 weist das BMJ ua auf neu gestaltete Formblätter und auf die nunmehr bezüglich Superädifikaten durchzuführende Liegenschaftsexekution hin (s § 133 Abs 1 EO). Weiters wurde eine Reihe früherer Erlässe aufgehoben.