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Anzenberger, § 3a IESG: Sicherungsgrenzen und Sittenwidrigkeitskorrektiv, RdW 2000/140 (S 161):

Fachliteratur ZIKZIK 2000/57ZIK 2000, 56 Heft 2 v. 25.4.2000

Der OGH vertritt in seiner “Fremdvergleichs"-Judikatur (s OGH ZIK 1999, 141), dass Arbeitnehmer, die trotz Entgeltvorenthaltung nicht austreten und so sittenwidrig das Liquiditätsrisiko auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verlagern, ihre IESG-Sicherung verlieren. Der Autor untersucht die Konsequenzen dieser Rsp und gelangt zum Ergebnis, dass normale Arbeitnehmer, die ihre Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber erfüllen wollen, nicht zum Austritt gezwungen sind.

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